Nach meines Wissens ist das neue Schnellräumungsgesetz ab dem 2.7.2018 in Kraft getreten. Man kan nun innerhalb von 20 Tagen ne Räumungsklage durchbekommen (Vorher um die 2 Jahre). Es sei den, der zu Räumende legt nen gültigen Mietvertrag oder der Besetzer wechselt zwischenzeitlich. Daher hat Colau mit "zahloser Tiger" recht. Weil bei wechselnden Besetzer kann sich das durchaus hinziehen. Die Profis unter den Besetzern haben natürlich auch "Rechtsberater" der denen die Schlupflöcher zeigt. Die Beweispflich liegt somit beim Eigentümer. In Deutschland wäre das Einbruch in fremdem Eigentum, hier ist es "nur" Besetzung. Wenn das weiter so bleibt, die Hände nach wie vor einem gebunden sind, weil Besetzer geschickt genug sind, ist leider das Tor zur "Selbstjustiz/ Selbsthilfe" immer noch sperrangelweit offen. Dieses Problem ist auch nur vom Gesetzgeber zu lösen, wie zB andere Handhabe bei sowas und Mietmondpreise arg drosseln...