Moinsen,
ein Pool, ok...auch nicht schlecht. Baurrechtlich alles sehr grenzwürdig. Für was steht das PDF alles, auch für den Pool? Oder ist das PDF nur der Antrag? Hast du da Festrom, wenn ja wieviel KW? Je nachdem, für was alles die Antigüedad steht, können sie dir, was aufgelistet ist eigendlich nichts mehr machen ( Abreißen, oä. ). Aber, wie gesagt: es ist ein Schuppen, kein Wohnhaus. Selbst im Katasteramt ist es so eingetragen. Mein Haus ist beim Katasteramt als Wohnhaus eingetragen, zahle dementsprechen auch meine Abgaben. Ich muss aber nochmal sagen der Katasterauszug sagt nichts über die Baurechtliche Legalität aus. Viele vertun sich da " ach ich zahle Katastersteuern, ergo muss das doch nach so langer Zeit als legal gelten". Das ist nicht so und spreche auch aus eigener direkter Erfahrung. Auch die Zahlung einer hohen Strafzahlung macht es auch nicht legal, auch so ein Irrglaube.
Ehrlich gesagt, ich weiss nicht was ich dir raten soll, weil es eben kein legales Wohnhaus ist und dann noch mitn illegalen Pool. Ich, nach meinen Erlebnissen, würde das nicht kaufen. Die ADT ist der Teil der Behörde, der sich um das Aufspüren und Abrichten von illegalen Bauten aller Art kümmert. Mein letztes Einschreiben kam von dieser Abteilung. Jenachdem was das PDF Antigüedad ( also nicht nur der Antrag ) aussagt, ist rechtlich ( Baufachanwalt ) zu klären was die ADT im schlimmsten Fall tun kann, wenn sie noch was tun kann...Da sind viele offne Fragen. Zudem darfst du nichts machen. Das heist keine baulichen Veränderungen. Renovierungsmassnahmen nur im normalen Mass ( Malerarbeiten ). Wenn man zB im Haus das Bad renovieren möchte, würde ich in dem Fall ne Obra menor beantragen, so das Baumassnahmen immer legal sind. Auf Mallorca musst du für fast alle Renovierungmassnahmen, baulicher Art, ne Genehmigung beantragen. Das ist in Deutschland anders. Bei mir liegt der Fall so: wenn ich zB meine Terasse neu fliesen würde und die ADT würde davon Kenntis bekommen, wäre meine Abrissverjährung aufgehoben und der Fall würde wieder aufgemacht werden. Da dein Traumhaus immer noch als Schuppen gilt, wäre jegliche Änderung ohne Genehmigung in Richtung Wohnhaus eine Nutzungsänderung. Da deine Grundstücksgrösse nicht ausreicht um eine Nutzungänderung zu beantragen, sehe ich das als komplizierte Lage. Was ich nicht weiss, ist, ob Anhand der Antigüedat ne Nutzungsänderung möglich ist...wieder Frage, was steht drin? Man dreht sich im Kreis. Ich kann dir nur raten nen Fachanwalt für Baurecht hinzu zu ziehen....
Grüsse
die Spezies